Category: FAQMitgliedschaft

Nein. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, werden keine zusätzlichen Rechnungen für den Mitgliedsbeitrag verschickt.

Da ein Verein kein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, besteht keine Verpflichtung zur Rechnungslegung. Für die einkommenssteuerliche Geltendmachung genügt die Glaubhaftmachung. Die E-Mail bzw. der Brief der Mitgliedsbeitragsvorschreibung und der Beleg der Überweisung sind ausreichend. 

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Nein. Am Beginn eines neuen Kalenderjahres (bis spätestens März) wird eine E-Mail mit der Zahlungsaufforderung und den entsprechenden Überweisungsdaten versendet. 

Allgemein

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Nein. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, werden keine zusätzlichen Rechnungen für den Mitgliedsbeitrag verschickt.

Da ein Verein kein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, besteht keine Verpflichtung zur Rechnungslegung. Für die einkommenssteuerliche Geltendmachung genügt die Glaubhaftmachung. Die E-Mail bzw. der Brief der Mitgliedsbeitragsvorschreibung und der Beleg der Überweisung sind ausreichend. 

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Nein. Am Beginn eines neuen Kalenderjahres (bis spätestens März) wird eine E-Mail mit der Zahlungsaufforderung und den entsprechenden Überweisungsdaten versendet. 

Fortbildungen

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Nein. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, werden keine zusätzlichen Rechnungen für den Mitgliedsbeitrag verschickt.

Da ein Verein kein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, besteht keine Verpflichtung zur Rechnungslegung. Für die einkommenssteuerliche Geltendmachung genügt die Glaubhaftmachung. Die E-Mail bzw. der Brief der Mitgliedsbeitragsvorschreibung und der Beleg der Überweisung sind ausreichend. 

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Nein. Am Beginn eines neuen Kalenderjahres (bis spätestens März) wird eine E-Mail mit der Zahlungsaufforderung und den entsprechenden Überweisungsdaten versendet. 

Mitgliedschaft

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Da ein Verein kein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, besteht keine Verpflichtung zur Rechnungslegung. Für die einkommenssteuerliche Geltendmachung genügt die Glaubhaftmachung. Die E-Mail bzw. der Brief der Mitgliedsbeitragsvorschreibung und der Beleg der Überweisung sind ausreichend. 

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Supervision

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Da ein Verein kein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, besteht keine Verpflichtung zur Rechnungslegung. Für die einkommenssteuerliche Geltendmachung genügt die Glaubhaftmachung. Die E-Mail bzw. der Brief der Mitgliedsbeitragsvorschreibung und der Beleg der Überweisung sind ausreichend. 

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Zertifizierung und Akkreditierung

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Nein. Am Beginn eines neuen Kalenderjahres (bis spätestens März) wird eine E-Mail mit der Zahlungsaufforderung und den entsprechenden Überweisungsdaten versendet. 

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Nein. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, werden keine zusätzlichen Rechnungen für den Mitgliedsbeitrag verschickt.

Da ein Verein kein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, besteht keine Verpflichtung zur Rechnungslegung. Für die einkommenssteuerliche Geltendmachung genügt die Glaubhaftmachung. Die E-Mail bzw. der Brief der Mitgliedsbeitragsvorschreibung und der Beleg der Überweisung sind ausreichend. 

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Nein. Am Beginn eines neuen Kalenderjahres (bis spätestens März) wird eine E-Mail mit der Zahlungsaufforderung und den entsprechenden Überweisungsdaten versendet. 

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