Jede/r Klinische Psychologin/e, welche/r ein Zertifikat über das Weiterbildungscurriculum der GNPÖ in Kooperation mit dem BÖP hat und mindestens fünf Jahre in die Liste der Klinischen Psychologinnen/en des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen eingetragen ist.
Ja. Als Voraussetzungen gelten, dass die/der AG-Leiter/in anwesend ist, die inhaltlichen Schwerpunkte des Treffens auf der Bestätigung angeführt sind und eine Fall- oder Fachsupervision auch tatsächlich stattgefunden hat.
Allgemein
Jede/r Klinische Psychologin/e, welche/r ein Zertifikat über das Weiterbildungscurriculum der GNPÖ in Kooperation mit dem BÖP hat und mindestens fünf Jahre in die Liste der Klinischen Psychologinnen/en des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen eingetragen ist.
Ja. Als Voraussetzungen gelten, dass die/der AG-Leiter/in anwesend ist, die inhaltlichen Schwerpunkte des Treffens auf der Bestätigung angeführt sind und eine Fall- oder Fachsupervision auch tatsächlich stattgefunden hat.
Fortbildungen
Jede/r Klinische Psychologin/e, welche/r ein Zertifikat über das Weiterbildungscurriculum der GNPÖ in Kooperation mit dem BÖP hat und mindestens fünf Jahre in die Liste der Klinischen Psychologinnen/en des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen eingetragen ist.
Ja. Als Voraussetzungen gelten, dass die/der AG-Leiter/in anwesend ist, die inhaltlichen Schwerpunkte des Treffens auf der Bestätigung angeführt sind und eine Fall- oder Fachsupervision auch tatsächlich stattgefunden hat.
Mitgliedschaft
Jede/r Klinische Psychologin/e, welche/r ein Zertifikat über das Weiterbildungscurriculum der GNPÖ in Kooperation mit dem BÖP hat und mindestens fünf Jahre in die Liste der Klinischen Psychologinnen/en des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen eingetragen ist.
Ja. Als Voraussetzungen gelten, dass die/der AG-Leiter/in anwesend ist, die inhaltlichen Schwerpunkte des Treffens auf der Bestätigung angeführt sind und eine Fall- oder Fachsupervision auch tatsächlich stattgefunden hat.
Supervision
Jede/r Klinische Psychologin/e, welche/r ein Zertifikat über das Weiterbildungscurriculum der GNPÖ in Kooperation mit dem BÖP hat und mindestens fünf Jahre in die Liste der Klinischen Psychologinnen/en des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen eingetragen ist.
Ja. Als Voraussetzungen gelten, dass die/der AG-Leiter/in anwesend ist, die inhaltlichen Schwerpunkte des Treffens auf der Bestätigung angeführt sind und eine Fall- oder Fachsupervision auch tatsächlich stattgefunden hat.
Zertifizierung und Akkreditierung
Jede/r Klinische Psychologin/e, welche/r ein Zertifikat über das Weiterbildungscurriculum der GNPÖ in Kooperation mit dem BÖP hat und mindestens fünf Jahre in die Liste der Klinischen Psychologinnen/en des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen eingetragen ist.
Ja. Als Voraussetzungen gelten, dass die/der AG-Leiter/in anwesend ist, die inhaltlichen Schwerpunkte des Treffens auf der Bestätigung angeführt sind und eine Fall- oder Fachsupervision auch tatsächlich stattgefunden hat.
Jede/r Klinische Psychologin/e, welche/r ein Zertifikat über das Weiterbildungscurriculum der GNPÖ in Kooperation mit dem BÖP hat und mindestens fünf Jahre in die Liste der Klinischen Psychologinnen/en des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen eingetragen ist.
Ja. Als Voraussetzungen gelten, dass die/der AG-Leiter/in anwesend ist, die inhaltlichen Schwerpunkte des Treffens auf der Bestätigung angeführt sind und eine Fall- oder Fachsupervision auch tatsächlich stattgefunden hat.