Category: FAQSupervision

Jede/r Klinische Psychologin/e, welche/r ein Zertifikat über das Weiterbildungscurriculum der GNPÖ in Kooperation mit dem BÖP hat und mindestens fünf Jahre in die Liste der Klinischen Psychologinnen/en des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen eingetragen ist.

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Ja. Als Voraussetzungen gelten, dass die/der AG-Leiter/in anwesend ist, die inhaltlichen Schwerpunkte des Treffens auf der Bestätigung angeführt sind und eine Fall- oder Fachsupervision auch tatsächlich stattgefunden hat.

Allgemein

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Jede/r Klinische Psychologin/e, welche/r ein Zertifikat über das Weiterbildungscurriculum der GNPÖ in Kooperation mit dem BÖP hat und mindestens fünf Jahre in die Liste der Klinischen Psychologinnen/en des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen eingetragen ist.

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Ja. Als Voraussetzungen gelten, dass die/der AG-Leiter/in anwesend ist, die inhaltlichen Schwerpunkte des Treffens auf der Bestätigung angeführt sind und eine Fall- oder Fachsupervision auch tatsächlich stattgefunden hat.

Fortbildungen

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Mitgliedschaft

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Ja. Als Voraussetzungen gelten, dass die/der AG-Leiter/in anwesend ist, die inhaltlichen Schwerpunkte des Treffens auf der Bestätigung angeführt sind und eine Fall- oder Fachsupervision auch tatsächlich stattgefunden hat.

Supervision

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Zertifizierung und Akkreditierung

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Ja. Als Voraussetzungen gelten, dass die/der AG-Leiter/in anwesend ist, die inhaltlichen Schwerpunkte des Treffens auf der Bestätigung angeführt sind und eine Fall- oder Fachsupervision auch tatsächlich stattgefunden hat.

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