Ja, laut Richtlinien der GNPÖ sind zum Erhalt des Zertifikates und Verbleib in der GNPÖ Liste jährlich 16 Einheiten notwendig, welche auch im Rahmen der Fortbildungspflicht gem. §33 PG2013 erbracht werden können. Letztere besagt, dass diese im Ausmaß von 150 Einheiten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren im Rahmen der Berufsplicht für Klinische Psychologinnen/en zu erfolgen hat, diese wird vom Bundesministerium für Gesundheit in der Regel stichprobenartig geprüft.

Nein. Das Fachweiterbildungscurriculum besteht aus einem Theorie- und aus einem Praxisteil. Beide Teile müssen in entsprechendem Ausmaß absolviert und nachgewiesen werden.

Nein. Die vorangegangene Zertifizierungsordnung ist inklusive der Übergangsregelung mit Ende 2012 ausgelaufen. Es gelten nur mehr die aktuellen Zertifizierungsrichtlinien. 

Nein. Der praktische Teil der Fachweiterbildung kann auch in verschiedenen Einrichtungen erbracht werden. Zu beachten ist hier, dass diese den GNPÖ-Kriterien (siehe Akkreditierungsrichtlinien von Fachweiterbildungseinrichtungen) entsprechen und akkreditiert sind.

Nein. Sofern beides, entsprechend den gültigen Zertifizierungsrichtlinien nachgewiesen wird, kann die Zertifizierung vorgenommen werden. Aus qualitativen Überlegungen wird jedoch eine zeitgleiche Absolvierung empfohlen.

Sobald alle Inhalte des Weiterbildungscurriculums Klinische Neuropsychologie gem. den Zertifizierungsrichtlinien erfüllt sind. Diese bestehen aus dem Theorieteil (mind. 144 E, 4 positiv absolvierte Fallvorstellungsseminare, 50 E Supervision) und dem zweijährigen Praxisteil (3760 Stunden).

Ab dem Datum der Eintragung als Klinische/r Psychologin/e in die Berufsliste des Bundesministeriums für Gesundheit kann der praktische Weiterbildungsteil in einer akkreditierten Fachweiterbildungseinrichtung begonnen werden.

Um die für die Zertifizierung notwendigen Fallvorstellungsseminare bedarfsgerecht anbieten zu können, bitten wir die Interessentinnen/en, sich schon rechtzeitig zu diesen Seminaren unter info@gnpoe.at vormerken zu lassen.

Die Unterlagen können jederzeit eingereicht werden. Diese werden schnellst möglich zur Bearbeitung weitergereicht. 

Allgemein

Ja, laut Richtlinien der GNPÖ sind zum Erhalt des Zertifikates und Verbleib in der GNPÖ Liste jährlich 16 Einheiten notwendig, welche auch im Rahmen der Fortbildungspflicht gem. §33 PG2013 erbracht werden können. Letztere besagt, dass diese im Ausmaß von 150 Einheiten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren im Rahmen der Berufsplicht für Klinische Psychologinnen/en zu erfolgen hat, diese wird vom Bundesministerium für Gesundheit in der Regel stichprobenartig geprüft.

Nein. Das Fachweiterbildungscurriculum besteht aus einem Theorie- und aus einem Praxisteil. Beide Teile müssen in entsprechendem Ausmaß absolviert und nachgewiesen werden.

Nein. Die vorangegangene Zertifizierungsordnung ist inklusive der Übergangsregelung mit Ende 2012 ausgelaufen. Es gelten nur mehr die aktuellen Zertifizierungsrichtlinien. 

Nein. Der praktische Teil der Fachweiterbildung kann auch in verschiedenen Einrichtungen erbracht werden. Zu beachten ist hier, dass diese den GNPÖ-Kriterien (siehe Akkreditierungsrichtlinien von Fachweiterbildungseinrichtungen) entsprechen und akkreditiert sind.

Nein. Sofern beides, entsprechend den gültigen Zertifizierungsrichtlinien nachgewiesen wird, kann die Zertifizierung vorgenommen werden. Aus qualitativen Überlegungen wird jedoch eine zeitgleiche Absolvierung empfohlen.

Sobald alle Inhalte des Weiterbildungscurriculums Klinische Neuropsychologie gem. den Zertifizierungsrichtlinien erfüllt sind. Diese bestehen aus dem Theorieteil (mind. 144 E, 4 positiv absolvierte Fallvorstellungsseminare, 50 E Supervision) und dem zweijährigen Praxisteil (3760 Stunden).

Ab dem Datum der Eintragung als Klinische/r Psychologin/e in die Berufsliste des Bundesministeriums für Gesundheit kann der praktische Weiterbildungsteil in einer akkreditierten Fachweiterbildungseinrichtung begonnen werden.

Um die für die Zertifizierung notwendigen Fallvorstellungsseminare bedarfsgerecht anbieten zu können, bitten wir die Interessentinnen/en, sich schon rechtzeitig zu diesen Seminaren unter info@gnpoe.at vormerken zu lassen.

Die Unterlagen können jederzeit eingereicht werden. Diese werden schnellst möglich zur Bearbeitung weitergereicht. 

Fortbildungen

Ja, laut Richtlinien der GNPÖ sind zum Erhalt des Zertifikates und Verbleib in der GNPÖ Liste jährlich 16 Einheiten notwendig, welche auch im Rahmen der Fortbildungspflicht gem. §33 PG2013 erbracht werden können. Letztere besagt, dass diese im Ausmaß von 150 Einheiten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren im Rahmen der Berufsplicht für Klinische Psychologinnen/en zu erfolgen hat, diese wird vom Bundesministerium für Gesundheit in der Regel stichprobenartig geprüft.

Nein. Das Fachweiterbildungscurriculum besteht aus einem Theorie- und aus einem Praxisteil. Beide Teile müssen in entsprechendem Ausmaß absolviert und nachgewiesen werden.

Nein. Die vorangegangene Zertifizierungsordnung ist inklusive der Übergangsregelung mit Ende 2012 ausgelaufen. Es gelten nur mehr die aktuellen Zertifizierungsrichtlinien. 

Nein. Der praktische Teil der Fachweiterbildung kann auch in verschiedenen Einrichtungen erbracht werden. Zu beachten ist hier, dass diese den GNPÖ-Kriterien (siehe Akkreditierungsrichtlinien von Fachweiterbildungseinrichtungen) entsprechen und akkreditiert sind.

Nein. Sofern beides, entsprechend den gültigen Zertifizierungsrichtlinien nachgewiesen wird, kann die Zertifizierung vorgenommen werden. Aus qualitativen Überlegungen wird jedoch eine zeitgleiche Absolvierung empfohlen.

Sobald alle Inhalte des Weiterbildungscurriculums Klinische Neuropsychologie gem. den Zertifizierungsrichtlinien erfüllt sind. Diese bestehen aus dem Theorieteil (mind. 144 E, 4 positiv absolvierte Fallvorstellungsseminare, 50 E Supervision) und dem zweijährigen Praxisteil (3760 Stunden).

Ab dem Datum der Eintragung als Klinische/r Psychologin/e in die Berufsliste des Bundesministeriums für Gesundheit kann der praktische Weiterbildungsteil in einer akkreditierten Fachweiterbildungseinrichtung begonnen werden.

Um die für die Zertifizierung notwendigen Fallvorstellungsseminare bedarfsgerecht anbieten zu können, bitten wir die Interessentinnen/en, sich schon rechtzeitig zu diesen Seminaren unter info@gnpoe.at vormerken zu lassen.

Die Unterlagen können jederzeit eingereicht werden. Diese werden schnellst möglich zur Bearbeitung weitergereicht. 

Mitgliedschaft

Ja, laut Richtlinien der GNPÖ sind zum Erhalt des Zertifikates und Verbleib in der GNPÖ Liste jährlich 16 Einheiten notwendig, welche auch im Rahmen der Fortbildungspflicht gem. §33 PG2013 erbracht werden können. Letztere besagt, dass diese im Ausmaß von 150 Einheiten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren im Rahmen der Berufsplicht für Klinische Psychologinnen/en zu erfolgen hat, diese wird vom Bundesministerium für Gesundheit in der Regel stichprobenartig geprüft.

Nein. Das Fachweiterbildungscurriculum besteht aus einem Theorie- und aus einem Praxisteil. Beide Teile müssen in entsprechendem Ausmaß absolviert und nachgewiesen werden.

Nein. Die vorangegangene Zertifizierungsordnung ist inklusive der Übergangsregelung mit Ende 2012 ausgelaufen. Es gelten nur mehr die aktuellen Zertifizierungsrichtlinien. 

Nein. Der praktische Teil der Fachweiterbildung kann auch in verschiedenen Einrichtungen erbracht werden. Zu beachten ist hier, dass diese den GNPÖ-Kriterien (siehe Akkreditierungsrichtlinien von Fachweiterbildungseinrichtungen) entsprechen und akkreditiert sind.

Nein. Sofern beides, entsprechend den gültigen Zertifizierungsrichtlinien nachgewiesen wird, kann die Zertifizierung vorgenommen werden. Aus qualitativen Überlegungen wird jedoch eine zeitgleiche Absolvierung empfohlen.

Sobald alle Inhalte des Weiterbildungscurriculums Klinische Neuropsychologie gem. den Zertifizierungsrichtlinien erfüllt sind. Diese bestehen aus dem Theorieteil (mind. 144 E, 4 positiv absolvierte Fallvorstellungsseminare, 50 E Supervision) und dem zweijährigen Praxisteil (3760 Stunden).

Ab dem Datum der Eintragung als Klinische/r Psychologin/e in die Berufsliste des Bundesministeriums für Gesundheit kann der praktische Weiterbildungsteil in einer akkreditierten Fachweiterbildungseinrichtung begonnen werden.

Um die für die Zertifizierung notwendigen Fallvorstellungsseminare bedarfsgerecht anbieten zu können, bitten wir die Interessentinnen/en, sich schon rechtzeitig zu diesen Seminaren unter info@gnpoe.at vormerken zu lassen.

Die Unterlagen können jederzeit eingereicht werden. Diese werden schnellst möglich zur Bearbeitung weitergereicht. 

Supervision

Ja, laut Richtlinien der GNPÖ sind zum Erhalt des Zertifikates und Verbleib in der GNPÖ Liste jährlich 16 Einheiten notwendig, welche auch im Rahmen der Fortbildungspflicht gem. §33 PG2013 erbracht werden können. Letztere besagt, dass diese im Ausmaß von 150 Einheiten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren im Rahmen der Berufsplicht für Klinische Psychologinnen/en zu erfolgen hat, diese wird vom Bundesministerium für Gesundheit in der Regel stichprobenartig geprüft.

Nein. Das Fachweiterbildungscurriculum besteht aus einem Theorie- und aus einem Praxisteil. Beide Teile müssen in entsprechendem Ausmaß absolviert und nachgewiesen werden.

Nein. Die vorangegangene Zertifizierungsordnung ist inklusive der Übergangsregelung mit Ende 2012 ausgelaufen. Es gelten nur mehr die aktuellen Zertifizierungsrichtlinien. 

Nein. Der praktische Teil der Fachweiterbildung kann auch in verschiedenen Einrichtungen erbracht werden. Zu beachten ist hier, dass diese den GNPÖ-Kriterien (siehe Akkreditierungsrichtlinien von Fachweiterbildungseinrichtungen) entsprechen und akkreditiert sind.

Nein. Sofern beides, entsprechend den gültigen Zertifizierungsrichtlinien nachgewiesen wird, kann die Zertifizierung vorgenommen werden. Aus qualitativen Überlegungen wird jedoch eine zeitgleiche Absolvierung empfohlen.

Sobald alle Inhalte des Weiterbildungscurriculums Klinische Neuropsychologie gem. den Zertifizierungsrichtlinien erfüllt sind. Diese bestehen aus dem Theorieteil (mind. 144 E, 4 positiv absolvierte Fallvorstellungsseminare, 50 E Supervision) und dem zweijährigen Praxisteil (3760 Stunden).

Ab dem Datum der Eintragung als Klinische/r Psychologin/e in die Berufsliste des Bundesministeriums für Gesundheit kann der praktische Weiterbildungsteil in einer akkreditierten Fachweiterbildungseinrichtung begonnen werden.

Um die für die Zertifizierung notwendigen Fallvorstellungsseminare bedarfsgerecht anbieten zu können, bitten wir die Interessentinnen/en, sich schon rechtzeitig zu diesen Seminaren unter info@gnpoe.at vormerken zu lassen.

Die Unterlagen können jederzeit eingereicht werden. Diese werden schnellst möglich zur Bearbeitung weitergereicht. 

Zertifizierung und Akkreditierung

Ja, laut Richtlinien der GNPÖ sind zum Erhalt des Zertifikates und Verbleib in der GNPÖ Liste jährlich 16 Einheiten notwendig, welche auch im Rahmen der Fortbildungspflicht gem. §33 PG2013 erbracht werden können. Letztere besagt, dass diese im Ausmaß von 150 Einheiten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren im Rahmen der Berufsplicht für Klinische Psychologinnen/en zu erfolgen hat, diese wird vom Bundesministerium für Gesundheit in der Regel stichprobenartig geprüft.

Nein. Das Fachweiterbildungscurriculum besteht aus einem Theorie- und aus einem Praxisteil. Beide Teile müssen in entsprechendem Ausmaß absolviert und nachgewiesen werden.

Nein. Die vorangegangene Zertifizierungsordnung ist inklusive der Übergangsregelung mit Ende 2012 ausgelaufen. Es gelten nur mehr die aktuellen Zertifizierungsrichtlinien. 

Nein. Der praktische Teil der Fachweiterbildung kann auch in verschiedenen Einrichtungen erbracht werden. Zu beachten ist hier, dass diese den GNPÖ-Kriterien (siehe Akkreditierungsrichtlinien von Fachweiterbildungseinrichtungen) entsprechen und akkreditiert sind.

Nein. Sofern beides, entsprechend den gültigen Zertifizierungsrichtlinien nachgewiesen wird, kann die Zertifizierung vorgenommen werden. Aus qualitativen Überlegungen wird jedoch eine zeitgleiche Absolvierung empfohlen.

Sobald alle Inhalte des Weiterbildungscurriculums Klinische Neuropsychologie gem. den Zertifizierungsrichtlinien erfüllt sind. Diese bestehen aus dem Theorieteil (mind. 144 E, 4 positiv absolvierte Fallvorstellungsseminare, 50 E Supervision) und dem zweijährigen Praxisteil (3760 Stunden).

Ab dem Datum der Eintragung als Klinische/r Psychologin/e in die Berufsliste des Bundesministeriums für Gesundheit kann der praktische Weiterbildungsteil in einer akkreditierten Fachweiterbildungseinrichtung begonnen werden.

Um die für die Zertifizierung notwendigen Fallvorstellungsseminare bedarfsgerecht anbieten zu können, bitten wir die Interessentinnen/en, sich schon rechtzeitig zu diesen Seminaren unter info@gnpoe.at vormerken zu lassen.

Die Unterlagen können jederzeit eingereicht werden. Diese werden schnellst möglich zur Bearbeitung weitergereicht. 

Ja, laut Richtlinien der GNPÖ sind zum Erhalt des Zertifikates und Verbleib in der GNPÖ Liste jährlich 16 Einheiten notwendig, welche auch im Rahmen der Fortbildungspflicht gem. §33 PG2013 erbracht werden können. Letztere besagt, dass diese im Ausmaß von 150 Einheiten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren im Rahmen der Berufsplicht für Klinische Psychologinnen/en zu erfolgen hat, diese wird vom Bundesministerium für Gesundheit in der Regel stichprobenartig geprüft.

Nein. Das Fachweiterbildungscurriculum besteht aus einem Theorie- und aus einem Praxisteil. Beide Teile müssen in entsprechendem Ausmaß absolviert und nachgewiesen werden.

Nein. Die vorangegangene Zertifizierungsordnung ist inklusive der Übergangsregelung mit Ende 2012 ausgelaufen. Es gelten nur mehr die aktuellen Zertifizierungsrichtlinien. 

Nein. Der praktische Teil der Fachweiterbildung kann auch in verschiedenen Einrichtungen erbracht werden. Zu beachten ist hier, dass diese den GNPÖ-Kriterien (siehe Akkreditierungsrichtlinien von Fachweiterbildungseinrichtungen) entsprechen und akkreditiert sind.

Nein. Sofern beides, entsprechend den gültigen Zertifizierungsrichtlinien nachgewiesen wird, kann die Zertifizierung vorgenommen werden. Aus qualitativen Überlegungen wird jedoch eine zeitgleiche Absolvierung empfohlen.

Sobald alle Inhalte des Weiterbildungscurriculums Klinische Neuropsychologie gem. den Zertifizierungsrichtlinien erfüllt sind. Diese bestehen aus dem Theorieteil (mind. 144 E, 4 positiv absolvierte Fallvorstellungsseminare, 50 E Supervision) und dem zweijährigen Praxisteil (3760 Stunden).

Ab dem Datum der Eintragung als Klinische/r Psychologin/e in die Berufsliste des Bundesministeriums für Gesundheit kann der praktische Weiterbildungsteil in einer akkreditierten Fachweiterbildungseinrichtung begonnen werden.

Um die für die Zertifizierung notwendigen Fallvorstellungsseminare bedarfsgerecht anbieten zu können, bitten wir die Interessentinnen/en, sich schon rechtzeitig zu diesen Seminaren unter info@gnpoe.at vormerken zu lassen.

Die Unterlagen können jederzeit eingereicht werden. Diese werden schnellst möglich zur Bearbeitung weitergereicht. 

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