Bin ich verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit eine Berufsunterbrechung, z.B. bei Karenzierung zu melden?

Category: FAQAllgemein

Berufsangehörige haben dem BMG binnen einem Monat jede Änderung der eingetragenen Daten (Name, Berufssitz, Dienstort, Zustelladresse, Unterbrechung der Berufsausübung, wenn sie voraussichtlich mehr als drei Monate übersteigen wird, Wiederaufnahme der Berufsausübung, dauernder Verzicht auf die Berufsausübung) schriftlich mitzuteilen. Darunter fällt auch die Unterbrechung der Berufsausübung aufgrund von Karenz . Die Nichtmeldung steht unter Verwaltungsstrafandrohung.

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