Spezialisierung Klinische Neuropsychologie

Die GNPÖ hat sich zum Ziel gesetzt, ein einheitliches Qualitätszertifikat für den Fachbereich Klinische Neuropsychologie zu schaffen, welches nicht nur den nationalen Erfordernissen, sondern auch den auch internationalen Standards gerecht wird.

Bestimmungen zur Spezialisierung in Klinischer Neuropsychologie

Das GNPÖ-Basiscurriculum besteht aus einem Theorieteil (120EH gem. PG2013), einem Praxisteil (zwei Jahre Vollzeit oder Äquivalent gem. PG2013). Das Curriculum im Umfang von insgesamt 120 Fortbildungseinheiten kann bei uns weitgehend flexibel zusammengestellt werden. Neben obligatorischen Seminaren, die eine wichtige Grundlage darstellen und auch als Paket gebucht werden können, dürfen Sie je nach Interesse Veranstaltungen zu neuropsychologischen Störungsbildern sowie zu neuropsychologischer Diagnostik und Behandlung ergänzend besuchen. Die individuellen Supervisionseinheiten und die Qualitätskontrolle der Institutionen dienen dem international gebräuchlichen Mentoringsystem und sind im Sinne der supervised practise zu verstehen.

Listeneintragung Bundesministerium

Weiterbildungsstellen

Bitte informieren Sie sich unter folgenden Links über die Möglichkeiten der Praxisstellen:

Kliniksuche.at

rehakompass.goeg.at

Für unsere Mitglieder halten wir ein besonderes Service bereit. Wir begleiten Sie vom Moment Ihrer Entscheidung für die Fachweiterbildung in Klinischer Neuropsychologie bis zum Überreichen Ihres Abschlusszertifikates! Gemeinsam finden wir eine facheinschlägige praktische Weiterbildungsstelle, welche ein breites Spektrum an neuropsychologisch relevanten Diagnosegruppen bzw. Fragestellungen umfasst.

Durch unser über 25 Jahre aufgebautes Netzwerk, werden wir sicherlich die geeignete Praxisstelle finden! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@gnpoe.at.

Fortbildungspflicht

Für bereits zertifizierte beziehungsweise eingetragenen Kolleg:innen gilt eine verpflichtende neuropsychologische Fortbildung. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung ist ein jährlicher Nachweis über 16 Stunden Fortbildung im neuropsychologischen Bereich zu erbringen, um weiterhin in der Liste der Zertifizierten zu verbleiben. Davon können acht Stunden auch in Form von neuropsychologischer Intervision oder Supervision stattfinden. Diese Stunden können im Rahmen der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung von 150 Stunden in fünf Jahren laut § 33 Psychologengesetz 2013, BGBl. Nr. 182/2013 absolviert werden. Hierfür haben wir Seminare mit dem Vermerk „advanced“ versehen, um ein interessantes Angebot zu unterbreiten.

Warenkorb