WEITERBILDUNG IN KLINISCHER NEUROPSYCHOLOGIE IN BILDUNGSKARENZ

Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt in Österreich 2 Monate. Maximal können 12 Monate innerhalb von 4 Jahren gefördert werden. Die Bildungskarenz kann gestückelt werden, wobei ein Teil immer mindestens zwei Monate umfassen muss.

Grundsätzlich kann die Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie im Rahmen der Bildungskarenz absolviert werden. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche (inklusive Lernzeiten) zu erfolgen hat. Dies ist schriftlich nachzuweisen.
Bei Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nachweis über 16 Stunden pro Woche.
Im individuellen Fall berät die Arbeiterkammer (https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html) oder das AMS.

Es ist daher grundsätzlich vorstellbar, einen Teil der Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie im Rahmen der Bildungskarenz zu absolvieren. Es wird jedenfalls darauf zu achten sein, die erforderliche Mindeststundenanzahl pro Woche zu erreichen.

Beispielrechnung für eine Woche (ohne Gewähr):

Seminar im Umfang von 12 Einheiten á 45 Minuten (=9 Stunden), zzgl. Lernzeit (Vor- und Nachbereitung) im Umfang von 9 Stunden
Webinar im Umfang von 2 Einheiten (=1,5 Stunden), zzgl. Lernzeit im Umfang von 1,5 Stunden und
Supervision im Umfang von 2 Einheiten (=1,5 Stunden), zzgl. Lernzeit im Umfang von 1,5 Stunden

à SUMME: 9h+9h+1,5h+1,5h+1,5h+1,5h = 24h

Wir empfehlen vor Inanspruchnahme der Bildungskarenz die tatsächlichen Anrechnungsmöglichkeiten von der zuständigen Stelle prüfen zu lassen. Jedenfalls obliegt es den Weiterbildungsinteressierten, selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass pro Woche ausreichend Veranstaltungen gebucht werden oder allenfalls gebuchte Seminare durch individuelle Leistungen (Lernzeiten, Supervisionen etc.) ergänzt werden, sodass die erforderliche Mindeststundenanzahl erreicht wird.

Link der Bildungskarenz der Arbeiterkammer Österreich: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html

Link Bildungskarenz Arbeitsmarktservice:
www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/bildungskarenz-weiterbildung-mit-einkommen

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an info@gnpoe.at.

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