Curriculum Klinische Neuropsychologie
Die Spezialisierung in Klinischer Neuropsychologie umfasst den Erwerb eines Theorie-Curriculums sowie die Absolvierung einer supervidierten praktischen Erfahrung. Das Weiterbildungscurriculum in Klinischer Neuropsychologie darf erst nach Eintragung als Klinische:r Psycholog:in in der Liste des Bundesministeriums laut § 26 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013. begonnen werden.
Theorie Curriculum
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben umfasst das Theorie-Curriculum 120 Fortbildungseinheiten aus folgenden drei Bereichen:
- Neuropsychologische Störungsbilder bzw. Fragestellungen (mind. 30 Einheiten)
- Neuropsychologische Diagnostik (mind. 30 Einheiten)
- Neuropsychologische Interventions-, Behandlungs- und Beratungskompetenzen (mind. 30 Einheiten)
Es sind Pflichtveranstaltungen im Umfang von 60 Einheiten (Basis-Paket) zu absolvieren, welche jährlich von der GNPÖ vorgegeben werden, wobei ein Einstieg jederzeit möglich ist. Die übrigen 60 Einheiten können individuell zusammengestellt werden. Dabei haben Sie die Möglichkeit Einzelseminare oder inhaltlich zusammengehörige Blöcke (Vertiefungs-Pakete) zu buchen, sodass sich die Mindestzahl von 120 Einheiten ergibt und je Bereich (Neuropsychologische Störungsbilder, Diagnostik sowie Interventions-, Behandlungs- und Beratungskompetenzen) mindestens 30 Einheiten absolviert werden.
Supervidierte Praxis
Die facheinschlägige, supervidierte praktische Weiterbildung umfasst bei Vollzeitanstellung eine mehrjährige (mindestens zwei Jahre umfassende) Tätigkeit. Bei einer Teilzeitstelle verlängert sich der Zeitraum entsprechend. In freier Praxis und/oder bei projektspezifischer Tätigkeit sind insgesamt zumindest 2000 Arbeitsstunden (exklusive Vor- und Nachbereitungszeiten) zu belegen.
Dabei hat der Nachweis der Berufstätigkeit
- ein breites Spektrum an Störungsbildern bzw. Fragestellungen,
- einschlägige Diagnostik (Methoden und Verfahren),
- Handlungskompetenz (Interventions-, Behandlungs- und Beratungskompetenzen) sowie
- die jeweilige Frequenz im Spezialisierungsbereich aufzuzeigen.
Es kann sich um ambulante, stationäre oder teilstationäre Einrichtungen handeln. Eine Zusammenarbeit mit einem möglichst breiten Netzwerk von Angehörigen verschiedener Gesundheitsberufe ist nachzuweisen. In der freien Praxis ist eine vergleichbare Zusammenarbeit mit Angehörigen verschiedener Gesundheitsberufe zu erwarten und eine solche aufzulisten.
Die supervidierte Praxis kann ausschließlich in von der GNPÖ akkreditierten praktischen Weiterbildungseinrichtungen erfolgen. Ein Antrag auf Akkreditierung einer Einrichtung kann – sofern nicht bereits erfolgt – jederzeit eingebracht werden.
Begleitend dazu ist eine regelmäßige Supervision im Ausmaß von insgesamt 50 Einheiten á 45 Minuten zu absolvieren, wobei 20 Einheiten im Einzelsetting stattfinden müssen. Diese hat durch einen im selben Spezialisierungsbereich ausgewiesenen Berufsangehörigen (gem. Eintragung in der Liste des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministeriums http://klinischepsychologie.ehealth.gv.at/) oder durch eine Person mit gleichwertiger Kompetenz (im Sinne der Erfüllung der Kriterien, die zu einer Spezialisierung führen) zu erfolgen.
Abschluss des Curriculums und Einreichung
Um das theoretische Curriculum abzuschließen sind zur Überprüfung der erworbenen Kompetenzen zusätzlich zu den 120 Fortbildungseinheiten zwei Fallvorstellungsseminare zu absolvieren. Im Rahmen dieser werden pro Weiterbildungskandidat:in insgesamt zwei präsentierte neuropsychologische Fälle (in einem Fallvorstellungsseminar 1x Begutachtung und in einem weiteren Fallvorstellungsseminar 1x Behandlung) von der Seminarleitung beurteilt. Bitte beachten Sie hier die Einreichungsfristen, diese finden Sie detailliert in der jeweiligen Seminarbeschreibung. Das Weiterbildungs-Curriculum kann nach positiver Beurteilung beider Fälle sowie nach Absolvierung der erforderlichen supervidierten Praxis abgeschlossen werden.
Beim Nachweis aller 120 Einheiten, der Fallvorstellungsseminare sowie der supervidierten Praxis erhalten sie von uns ein Abschlusszertifikat (eine Zwischenbestätigung kann nicht ausgestellt werden, die Teilnahme an den Einzelseminaren wird natürlich gesondert bestätigt). Dazu senden Sie bitte das Antragsformular sowie alle Teilnahmebestätigungen der bei uns absolvierten Fortbildungen an info@gnpoe.at.
Wenn Sie die Spezialisierung in Klinischer Neuropsychologie schon in der Vergangenheit bei der GNPÖ begonnen haben, müssen Sie die Pflichtveranstaltungen im Umfang von 60 Einheiten nicht absolvieren, da es bislang ausschließlich die Möglichkeit gab, die Seminare individuell zusammenzustellen. Diese Möglichkeit besteht weiterhin, sodass Sie Einzelseminare entsprechend Ihrer Interessen flexibel buchen können. Ihre bereits absolvierten Veranstaltungen verlieren selbstverständlich nicht ihre Gültigkeit und können – wie auf den Fortbildungsbestätigungen angegeben – den Bereichen zugeordnet werden (1.x entspricht Neuropsychologischen Störungsbildern bzw. Fragestellungen, 2.x entspricht Neuropsychologischer Diagnostik, 3.x entspricht Neuropsychologischen Interventions-, Behandlungs- und Beratungskompetenzen).
Bei weiteren Fragen zur Zuteilung der Seminare oder zur Anrechenbarkeit von in der Vergangenheit absolvierten Seminaren wenden Sie sich bitte an info@gnpoe.at.