FAQZertifizierungUndAkkreditierung

Besteht nach dem Abschluss des Weiterbildungscurriculums Klinische Neuropsychologie eine jährliche Fortbildungspflicht?

Ja, laut Richtlinien der GNPÖ sind zum Erhalt des Zertifikates und Verbleib in der GNPÖ Liste jährlich 16 Einheiten notwendig, welche auch im Rahmen der Fortbildungspflicht gem. §33 PG2013 erbracht werden können. Letztere besagt, dass diese im Ausmaß von 150 Einheiten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren im Rahmen der Berufsplicht für Klinische Psychologinnen/en zu […]

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Müssen der praktische Fachweiterbildungsteil und das theoretische Weiterbildungscurriculum zeitgleich absolviert werden um die Zertifizierung zu erhalten?

Nein. Sofern beides, entsprechend den gültigen Zertifizierungsrichtlinien nachgewiesen wird, kann die Zertifizierung vorgenommen werden. Aus qualitativen Überlegungen wird jedoch eine zeitgleiche Absolvierung empfohlen.

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Wann bekomme ich das Zertifikat über das Weiterbildungscurriculum der GNPÖ in Kooperation mit dem BÖP?

Sobald alle Inhalte des Weiterbildungscurriculums Klinische Neuropsychologie gem. den Zertifizierungsrichtlinien erfüllt sind. Diese bestehen aus dem Theorieteil (mind. 144 E, 4 positiv absolvierte Fallvorstellungsseminare, 50 E Supervision) und dem zweijährigen Praxisteil (3760 Stunden).

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