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FAQAllgemein
Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats ist die Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologinnen/en beim Bundesministerium für Gesundheit (§28 PG 2013, BGBl. Nr. 182/2013). Ab dem Eintragungsdatum kann die Weiterbildung Klinische Neuropsychologie beginnen. Deshalb können auch die Bestätigungen erst ab diesem Datum anerkannt werden. Das Abschlusszertifikat kann zur Eintragung der Spezialisierung Klinische Neuropsychologie in die o. g. Liste laut § 29 PG 2013 eingereicht werden.