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FAQZertifizierungUndAkkreditierung
Ja, laut Richtlinien der GNPÖ sind zum Erhalt des Zertifikates und Verbleib in der GNPÖ Liste jährlich 16 Einheiten notwendig, welche auch im Rahmen der Fortbildungspflicht gem. §33 PG2013 erbracht werden können. Letztere besagt, dass diese im Ausmaß von 150 Einheiten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren im Rahmen der Berufsplicht für Klinische Psychologinnen/en zu erfolgen hat, diese wird vom Bundesministerium für Gesundheit in der Regel stichprobenartig geprüft.