News
In der Rubrik News informieren wir über Berufspolitische Tätigkeiten im nationalen und internationalen Bereich, über kommende GNPÖ Veranstaltungen und berichten über vergangene Aktivitäten.
QUALITÄT IST UNSER ERFOLG
Die Gesellschaft für Neuropsychologie Österreich (GNPÖ) ist ein vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung anerkannter Qualitätsanbieter in der Erwachsenenbildung (Ö-Cert) und scheint daher in der Liste der profilierten Bildungsanbieter (Verzeichnis der Ö-Cert Qualitätsanbieter) als Gesellschaft für Neuropsychologie Österreich: Fortbildungsakademie auf. Ö-Cert ist eine Kooperation des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Länder gemäß Art. 15a B-VG.
Die Fortbildungsakademie der GNPÖ agiert überregional und Ö-Cert ist österreichweit von den Förderstellen der Länder anerkannt. Somit haben Bildungsinteressierte gleiche Möglichkeiten beim Zugang zur Förderung ihrer Weiterbildung, auch wenn diese nicht im eigenen Bundesland stattfindet. Informationen zur Personenförderung finden Sie hier: www.erwachsenenbildung.at
Ob eine Veranstaltung in Ihrem individuellen Fall förderungswürdig ist, entscheidet immer der Fördergeber im Einzelfall. In jedem Fall schafft die Ö-Cert Zertifizierung aber Klarheit und vereinfacht die Beantragung der länderspezifischen Förderungen.
Das Qualitätssiegel der Oberösterreichischen Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen ist für die GNPÖ ein wichtiger Partner hinsichtlich standardisierter Qualität und stellt die Grundlage für Ö-Cert dar. Mit dem Erwachsenenqualitätssiegel wird bestätigt, dass unsere Einrichtung die Qualitätskriterien des Erwachsenenbildungsforum OÖ erfüllt.
BILDUNGSKARENZ: WEITERBILDUNG KLINISCHE NEUROPSYCHOLOGIE
Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt in Österreich 2 Monate. Maximal können 12 Monate innerhalb von 4 Jahren gefördert werden. Die Bildungskarenz kann gestückelt werden, wobei ein Teil immer mindestens zwei Monate umfassen muss.
Grundsätzlich kann die Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie im Rahmen der Bildungskarenz absolviert werden. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche (inklusive Lernzeiten) zu erfolgen hat. Dies ist schriftlich nachzuweisen. Bei Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nachweis über 16 Stunden pro Woche. Im individuellen Fall berät die Arbeiterkammer (https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html) oder das AMS.
Es ist daher grundsätzlich vorstellbar, einen Teil der Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie im Rahmen der Bildungskarenz zu absolvieren. Es wird jedenfalls darauf zu achten sein, die erforderliche Mindeststundenanzahl pro Woche zu erreichen.
Beispielrechnung für eine Woche (ohne Gewähr):
Seminar im Umfang von 12 Einheiten á 45 Minuten (=9 Stunden), zzgl. Lernzeit (Vor- und Nachbereitung) im Umfang von 9 Stunden Webinar im Umfang von 2 Einheiten (=1,5 Stunden), zzgl. Lernzeit im Umfang von 1,5 Stunden und Supervision im Umfang von 2 Einheiten (=1,5 Stunden), zzgl. Lernzeit im Umfang von 1,5 Stunden
à SUMME: 9h+9h+1,5h+1,5h+1,5h+1,5h = 24h
Wir empfehlen vor Inanspruchnahme der Bildungskarenz die tatsächlichen Anrechnungsmöglichkeiten von der zuständigen Stelle prüfen zu lassen. Jedenfalls obliegt es den Weiterbildungsinteressierten, selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass pro Woche ausreichend Veranstaltungen gebucht werden oder allenfalls gebuchte Seminare durch individuelle Leistungen (Lernzeiten, Supervisionen etc.) ergänzt werden, sodass die erforderliche Mindeststundenanzahl erreicht wird.
Link der Bildungskarenz der Arbeiterkammer Österreich: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html
Link Bildungskarenz Arbeitsmarktservice: https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/bildungskarenz-weiterbildung-mit-einkommen
STELLUNGNAHME GESETZESENTWURF
Anlässlich des Gesetzesentwurfs des Bundesgesetzes über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 – MTDG) hat auch die GNPÖ eine dementsprechende Stellungnahme abgegeben. Grundsätzlich begrüßt die GNPÖ die mit der Novelle einhergehenden Neuerungen, insbesondere die Stärkung und Aufwertung der nicht ärztlichen Gesundheitsberufe. Die neu gefasste Definition des Berufsbildes gem. § 10, welche auch die Diagnostik und Diagnosestellung einschließt, wird jedoch aus mehreren Gründen abgelehnt. Die Erläuterungen sind der Homepage des Parlaments zu entnehmen.
UNSERE VERANSTALTUNGEN
KAMINABEND: VERKEHRSPSYCHOLOGIE TRIFFT NEUROPSYCHOLOGIE
Gemeinsam mit der Fachsektion Verkehrspsychologie des BÖP veranstaltet die GNPÖ am 12. November 2024 erstmals einen virtuellen Kaminabend für Mitglieder beider Vereine, um deren langjähriges Memorandum of Understanding zu leben und zu feiern! Ziel ist es die Schnittstellen und Trennlinien der verkehrspsychologischen und der klinisch-neuropsychologischen Herangehensweisen anhand konkreter Fallbeispiele herauszuarbeiten. Es wird auch ausreichen Gelegenheit zum Mitdiskutieren und Netzwerken geben. Nach der Begrüßung durch die 1. Vorsitzende der GNPÖ, Dr. Mag. Sandra M. Lettner, sowie zwei kurzen Impulsvorträgen aus beiden Fachrichtungen, bleibt für alle Teilnehmer:innen genug Zeit und Raum, um sich über die Schnittstellen zwischen der Neuropsychologie und der Verkehrspsychologie auszutauschen sowie allfällige Fragen an das Expertenteam zu stellen. Für die Verkehrspsychologie wird Mag. Werner Ortner anwesend sein und sein Fachwissen mit dem Plenum teilen. Für den Fachbereich der Neuropsychologie steht Dr. Harald Zauner mit seiner Expertise zur Verfügung.
Dienstag, 12.11.2024, 18:00 bis 20:00 Uhr, online, via Zoom
Buchungen unter: https://www.boep.or.at/veranstaltungen/boep-veranstaltungen/detail?vtkid=F05000200
Die Teilnahme an der virtuellen Veranstaltung ist für Mitglieder der BÖP Fachsektion Verkehrspsychologie sowie der GNPÖ kostenfrei. Die Anmeldung erfolgt über die BÖP Homepage: https://www.boep.or.at/berufsverband/fachsektionen/verkehrspsychologie.
Über die GNPÖ-Fortbildungsakademie werden Sie ebenfalls zur BÖP Seite weitergeleitet. Für die Anmeldung von Nicht-BÖP Mitgliedern ist eine Registrierung auf der BÖP-Website unter https://www.boep.or.at/registrierung erforderlich. Um Anmeldung bis 08.11.2024 wird gebeten.
NEUROPSYCHOLOGIE IM FRÜHLING 2025
Wir freuen uns auf das Symposium Neuropsychologie im Frühling 2025, welches am 8. Mai 2025 wieder gemeinsam mit der ÖAP veranstaltet werden wird. Der Mehrwert der Klinischen Neuropsychologie wird wieder anhand der Behandlung spezieller Fälle über die gesamte Lebensspanne hinweg hervorgehoben werden.
Zum Thema Klinische Neuropsychologie in der Psychiatrie haben wir bereits erfahrene Vortragende gewinnen können. Wir werden Vorträge zu den Themen Schizophrenie, Essstörungen bei Jugendlichen, Autismusspektrumstörungen und ME/CFS bei Long-Covid hören.
Wir informieren, sobald die Anmeldung möglich ist.
INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT
EUROPÄISCHE ZERTIFIZIERUNG IN KLINISCHER NEUROPSYCHOLOGIE (Stand 21.10.2024)
Das provisorische Specialist National Awarding Committee, bestehend aus Mitgliedern des BÖP und der GNPÖ hat seit Jahresbeginn 2024 seine Arbeit aufgenommen. Die ersten Zertifizierungsrunden mit ausgewählten Mitgliedern zur Prüfung des Systems finden seit Mai statt. Das Komitee hat aufgrund der bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen kleinere Verbesserungen vorgenommen und ist bereit für die dritte und letzte provisorische Zertifizierungsrunde. Wir dürfen uns bei den Kolleg:innen bedanken, welche sie hierfür zur Verfügung stellen, um für Sie einen reibungslosen Ablauf zu erarbeiten. Der Vorteil für jene GNPÖ Mitglieder liegt darin das ihre Unterlagen aktuell kostenlos geprüft werden, und diese nach Implementierung des Systems in ein echtes Europäische Zertifikat in Klinischer Neuropsychologie umgewandelt werden. Bis Jahresende wird das Komitee seinen Abschlussbericht verfassen und an das European Awarding Committee der EFPA senden. Im Juli 2025 wird die finale Abstimmung der europäischen nationalen Delegierten den Weg frei für die Zertifizierung in Österreich geben – wir drücken die Daumen!
STANDING COMMITTEE ON CLINICAL NEUROPSYCHOLOGY DER EFPA
Im März 2024 wurde Sandra Lettner (Österreich) einstimmig als neue Leiterin des Standing Committee on Clinical Neuropsychology der European Federation of Psychologists‘ Associations gewählt. Zusammen decken die Mitglieder des Standing Committees ein breites Spektrum an Themen ab und verfügen über eine beeindruckende Erfolgsbilanz in der Klinischen Neuropsychologie. Fernando Barbosa (Portugal) wurde in seiner Position als Co-Convenor bestätigt, Cédric Duarte (Luxemburg) ist neu im Team und wurde zum zweiten Co-Vorsitzenden gewählt.
Wir freuen uns mit Mary Helen Kosmidis die ab Februar 2025 amtierende President Elect der INS in unserer Mitte zu haben!
MEMORANDUM OF UNDERSTANDING
Am 20.10.2023 haben die GNPÖ, vertreten durch Mag. Dr. Sandra M. Lettner und die GNP, vertreten durch Dipl.- Psych. Sabine Unverhau ein Memorandum of Understanding unterzeichnet.
Beide Institutionen haben vereinbart die Zusammenarbeit in berufspolitischen Belangen, in organisatorischen Belangen, und hinsichtlich der mehrfach qualitätsgesicherten Fachweiterbildung sowie die Zusammenarbeit bei fachlichen Grundlagenpapieren oder wissenschaftlichen Agenden zu vertiefen.
Wir sind gespannt auf die gemeinsame Wertschöpfung, die auf dem fundierten Fachwissen und der Stärke beider Institutionen basiert. Die langjährige bereits bestehende Zusammenarbeit kann somit nun nicht nur auf dem Papier sondern auch in weiteren Taten wachsen.
Am 20.10.2023 haben die GNPÖ, vertreten durch Mag. Dr. Sandra M. Lettner und die SVNP, vertreten durch Prof. em. Dr. Andreas U. Monsch eine Absichtserklärung für die Erstellung eines Memorandum of Understanding unterzeichnet, welches die gemeinsamen Belange festhalten soll. Die Zusammenarbeit in berufspolitischen und in organisatorischen Belangen sollen näher bezeichnet werden, sowie ein klares Commitment zu einer gemeinsamen mehrfach qualitätsgesicherten Fachweiterbildung zur Klinischen Neuropsychologie, unter Beibehaltung der nationalen Gegebenheiten.
Beide Organisationen freuen sich schon mit ihren Expertinnen auf die Ausformulierung des MOU!
NACHLESE
Neuropsychologie im Frühling 2024. Der Beginn einer neuen Tradition! Es war eine spannende und zugleich aufregende Aufgabe, durch das Programm des Symposiums „Neuropsychologie im Frühling“ zu führen. Der Mehrwert der klinischen Neuropsychologie wurde durch die Behandlung spezieller Fälle über die gesamte Lebensspanne hinweg hervorgehoben. Thomas Pletschko beschrieb den Nachteilsausgleich für chronisch kranke Kinder und Jugendliche auf Basis der gesetzlichen Grundlagen in Österreich. Er geht dabei beispielsweise auf das Schulunterrichtsgesetz ein und erläutert die Begründung für die Unterstützung der Betroffenen.
Anhand des Fallbeispiels eines neunjährigen Mädchens mit zerebraler visueller Informationsverarbeitungsstörung wird nicht nur gezeigt, wie klinische Neuropsychologie funktioniert, sondern auch, welche unglaublichen Teilhabechancen der Patientin auf Basis dieser Untersuchung geboten werden können. Benachteiligungen müssen nicht sein! Jutta Bilino erläuterte das menschliche Erleben und Verhalten über die Lebensspanne hinweg auf unglaublich verständliche und doch komplexe Weise und konzentrierte sich dabei auf die zeitlichen Veränderungen der visuellen Wahrnehmung des gesunden Gehirns. Visuelle Wahrnehmung als Fenster zur Welt und die enge Verflechtung mit verschiedenen Ebenen der Verarbeitungsstufen der Wahrnehmung bis hin zur prädiktiven Wahrnehmung. Andreas Monsch hält ein Plädoyer für die Früherkennung leichter Demenzformen, beginnend mit einem Screening, das auch in der Hausarztpraxis durchgeführt werden kann, das zu frühzeitigen Interventionen führen und Risikopatienten herausfiltern soll, die zur eingehenden Diagnostik an den Arzt überwiesen werden sollten. Ein herzliches Dankeschön an das ÖAP-Team für die Organisation, an das GNPÖ-Team für die Zusammenstellung des Programms und nicht zuletzt an die TeilnehmerInnen!