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FAQAllgemein
Den Nachweis von einer mehrjährigen beruflichen schwerpunktspezifischen Tätigkeit und eines zumindest 120 Einheiten umfassenden Weiterbildungscurriculums (vgl. § 29 PG 2013). Diesen Nachweis erhalten Sie mit dem Abschlusszertifikat des Weiterbildungscurriculums Klinische Neuropsychologie der GNPÖ in Kooperation mit dem BÖP.