Welche Fristen gelten für die Einreichung zur Eintragung der Spezialisierung Klinische Neuropsychologie gem. PG 2013?

Category: FAQAllgemein

Absolventinnen/en welche das Zertifikat (Weiterbildungscurriculum Klinische Neuropsychologie der GNPÖ in Kooperation mit dem BÖP) ab Jänner 2017 erhalten, können ihr Zertifikat beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) unter ipp.office@bmgf.gv.at einreichen und werden eingetragen.

Absolventinnen/en welche das Zertifikat (Weiterbildungscurriculum Klinische Neuropsychologie der GNPÖ in Kooperation mit dem BÖP) vor Jänner 2017 ausgestellt bekommen haben, müssen zusätzlich ein weiteres Praxisjahr (Vollzeitäquivalent) in Form einer Bestätigung durch die/den Arbeitgeber/in beim BMGF unter ipp.office@bmgf.gv.at einreichen. Dies ist deshalb notwendig, da das Weiterbildungscurriculum der GNPÖ erst zu einem späteren Zeitpunkt (01.07.2016) gem. PG 2013 auf die erforderlichen zwei Praxisjahre umgestellt werden konnte.

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