Bekommt man neben der Vorschreibung mit der Bitte um Überweisung des Mitgliedsbeitrages noch eine zusätzliche Rechnung?

Category: FAQMitgliedschaft

Nein. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, werden keine zusätzlichen Rechnungen für den Mitgliedsbeitrag verschickt.

Da ein Verein kein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, besteht keine Verpflichtung zur Rechnungslegung. Für die einkommenssteuerliche Geltendmachung genügt die Glaubhaftmachung. Die E-Mail bzw. der Brief der Mitgliedsbeitragsvorschreibung und der Beleg der Überweisung sind ausreichend. 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Warenkorb