Dürfen Klinische Psychologinnen/en ohne die Eintragung der Spezialisierung Klinische Neuropsychologie beim Bundesministerium für Gesundheit klinisch neuropsychologische Methoden anwenden?

Category: FAQAllgemein

Für alle Klinischen Psychologinnen/en gilt, dass sie auch weiterhin alle Methoden anwenden dürfen, die zum Berufsbild gehören und in denen sie nachweislich ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben. Das bedeutet, dass keine Berufskolleginnen/en ausgeschlossen werden, sondern durch die Spezialisierung viel mehr die besonderen Fachkenntnisse hervorgehoben werden sollen, sodass Klientinnen/en und Patientinnen/en auf ein weiteres Qualitätskriterium bei ihren Entscheidungen zur Auswahl von passenden Kolleginnen/en haben.

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