Was muss ich bei einer Berufsunterbrechung beachten (z. b. Fortbildungspflicht, etc.)?
Bei einer Berufsunterbrechung von mehr als einem Jahr (bis maximal fünf Jahre), sind 30 Fortbildungseinheiten innerhalb des letzten Jahres vor der Wiederaufnahme der Berufsausübung nachzuweisen. Bei einer Berufsunterbrechung von länger als fünf Jahren, sind 60 Fortbildungseinheiten innerhalb des letzten Jahres vor der Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren und nachzuweisen.